Die Fußball-Schiedsrichter bei Westfalia Osterwick gehören zur Seniorenfußballabteilung. Sie sind bei allen Veranstaltungen der Seniorenfußballabteilung mit eingeladen und eingebunden.

Ein kurzer Überblick über die Tätigkeit der Schiedsrichter

(Text: nach Manfred Nieland - Kreisschiedsrichterausschuss Ahaus/Coesfeld)

Schiedsrichter sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Fußballsports. Sie garantieren dafür,dass die durch Regeln und Satzungen gesteckten Grenzen sportlicher Fairness nichtüberschritten werden. Ein Fußballspiel ohne Schiedsrichter kann niemand wollen. Leider sind nicht alle an diesem Sport Beteiligten sich dieser elementaren Bedeutung der Schiedsrichter immer bewusst. So kommt es, dass die Attraktivität dieses Hobbys stark nachgelassen hat und demzufolge seit Jahren ein starkes Defizit im SR-Bereich - gemessen an der Zahl der spielenden Mannschaften - zu beklagen ist. Dieses Ungleichgewichtauszugleichen ist Aufgabe der am Spielbetrieb beteiligten Vereine. Für Westfalia Osterwick bedeutet dies, dass wir, um den Spielbetrieb zu besetzen, 6 SR für das SR-Soll des Vereines stellen müssen. Dies setzt sich aus folgenden Kriterien zusammen: 3 Seniorenmannschaften, 1 Damenmannschaft, 1 A-Junioren und 1 B-Junioren.

Sie sind nach der Satzung verpflichtet, für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschafteinen Schiedsrichter zu stellen, ab Landesliga aufwärts sogar drei. Viele Vereine kommen dieser Verpflichtung nur unzureichend nach, so dass der Westdeutsche Fußball- undLeichtathletikverband (WFLV) sich vor Jahren schon gezwungen sah, durch den sogenannten "Drei-Stufen-Plan" (abgestufte Sanktionsmaßnahmen bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls) dieser Misere abzuhelfen und die Vereine zu stärkerem Engagement bei der Meldung von Schiedsrichtern zu veranlassen. Der Deutsche Fußballbund (DFB), ebenso wie derFußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW), unterstützen die Arbeit der Vereine insofern, als sie Material zur Schiedsrichter-Werbung zur Verfügung stellen.

Die Ausbildung

Nach wie vor aber sind die dem FLVW angeschlossenen Vereine verantwortlich für die Meldungen von für das Schiedsrichteramt geeigneten Interessenten. Diese Meldung erfolgt anden jeweiligen Kreisschiedsrichterausschuss, der in seiner Verantwortung jährlich ein- biszweimal sogenannte "Schiedsrichteranwärter-Lehrgänge" durchführt, in denen dieInteressenten mit den Grundzügen der 17 Fußballregeln vertraut gemacht und auf ihren praktischen Einsatz vorbereitet werden. Die Ausbildungszeit beträgt etwa 15 - 20 Stunden, die - in einzelne Lehrgangsabschnitte zusammengefasst - über mehrere Wochen bzw.Wochenenden verteilt werden.Abgeschlossen wird der Lehrgang durch eine Prüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Regelfragen, wovon mindestens 24 für das Bestehen der Prüfung richtig beantwortet werden müssen. Bei 7 und 8 Fehlern besteht allerdings die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung, die unmittelbar angeschlossen wird.

Die praktische Prüfung besteht ausschließlich aus Laufdisziplinen, und zwar einem 1 x 50-m-Lauf, einem 1 x 100-m-Lauf und einem 1000-m-Lauf.

Es dürfen nicht überschritten werden:

Herren:
50 m - 9,5 Sekunden
100 m - 16,6 Sekunden
1000 m - 5,30 Minuten
Damen:

50 m - 11,0 Sekunden
100 m - 19,0 Sekunden
1000 m - 6,0 Minuten

Die sogenannte "Anwärter-Prüfung" ist bestanden, wenn beide Teilprüfungen erfolgreich absolviert wurden. Scheitert der Anwärter an einer dieser Prüfungen, gilt die gesamte Prüfungals nicht bestanden. Bei einer späteren Wiederholung muss dann aber nur noch dieTeilprüfung wiederholt werden, die nicht bestanden wurde.

Nach Abschluss der Prüfung erhält der Schiedsrichter einen Ausweis, der ihn alsSchiedsrichter legitimiert und zum kostenlosen Besuch aller Fußballspiele im Bereich des DFB berechtigt (wenn für einzelne Wettbewerbe nicht besondere Regelungen gelten ).

Der Erfolgsweg

Im Normalfall werden die neuen Schiedsrichter zunächst für eine gewisse Zeit im Jugendspielbetrieb eingesetzt, ehe sie in den Seniorenbereich übernommen werden (sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben). Die Weiterbildung der Schiedsrichter erfolgt in den Kreisen bei den sogenannten "Monatsschulungen", deren Besuch verpflichtend für jeden Schiedsrichter ist.

Für höhere Spielklassen geeignete Schiedsrichter werden im allgemeinen durch den Verband weitergebildet. Jährlich können die Kreise dem Verbandsschiedsrichterausschuss Schiedsrichter melden, die sie für qualifiziert halten, in höheren Spielklassen eingesetzt zu werden. Diese gemeldeten Schiedsrichter werden in sogenannten "Aufstiegskader"
zusammengefasst, zweimal jährlich in zentralen Lehrgängen durch den Verbandsschiedsrichterobmann und die beiden Verbandsschiedsrichterlehrwarte geschult, in Verbandsspielen beobachtet und am Ende des Spieljahres geprüft. Die Ergebnisse aus dem Regeltest, der körperlichen Leistungsprüfung und den Beobachtungen entscheiden über den Aufstieg bzw. im Kader A (dem alle Schiedsrichter ab Oberliga aufwärts angehören) auch über den Abstieg.

Organisiert sind die Schiedsrichter auf Kreisebene in den "Kreisschiedsrichtervereinigungen". Diese wählen in dreijährigem Turnus ihren Vorstand, den Kreisschiedsrichterausschuss (KSA), dem außer dem Kreisschiedsrichterobmann (KSO) und den beiden Kreisschiedsrichterlehrwarten (KSL) nach der Satzung vier weitere Beisitzer angehören. Der KSA ist der Ansprechpartner auf Kreisebene für alle Bereiche der Schiedsrichter betreffenden
Belange, und er regelt sowohl die kreisliche Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter, als auch deren Einsatz in den Spielklassen des betreffenden Fußballkreises.

Wie werde ich Schiedsrichter?

Voraussetzungen:

Alter 14 Jahre, Mitglied bei Westfalia Osterwick, Interesse am Fußball, Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 20 Spielleitungen und Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an sechs bis zwölf Tagen pro Jahr.

Ausbildung:

Je nach Landesverband 20 bis 30 Unterrichtsstunden im Zeitraum von drei bis zwölf Ausbildungstagen innerhalb von einer Woche bis sechs Wochen. Dabei Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.
Der Vorstand von Westfalia Osterwick unterstützt euch bei dieser Ausbildung und organisiert z. B. einen Fahrdienst zu den Ausbildungsveranstaltungen.

Prüfung:

Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung.

Einsätze:

Je nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen ("Paten"). Bei Westfalia Osterwick werden euch immer wieder alte Schiedsrichter-Hasen oder erfahrene Fußballer begleiten, um euch bei der neuen Tätigkeit bei fremden Vereinen zu unterstützen

Aufstieg:

Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter, durch  regelmäßige Teilnahme an Lehrabenden/Training und durch persönliche Qualifikation festgestellt. Ab Landesliga benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich fast zwei Jahre.

Finanzen:

Die Erstausrüstung stellt in der Regel Westfalia Osterwick. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es zur Zeit abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen 4,- € (Schülerspiele), 13,- € (Kreisliga), 18,- € (Bezirksliga) bis zu 3068,- € (Bundesliga). Schiedsrichter haben mit ihrem Ausweis kostenlosen Eintritt zu alle Fußballspielen. 

Weiteres:

Die Schiedsrichter-Ausbildung ist ein wichtiger und notwendiger Bestandteil für die Trainer-Ausbildung. Spieler die die Schiedsrichter Laufbahn einschlagen können weiterhin als Spieler aktiv sein. Es ensteht keine Konkurrenz Spieler /Schiedsrichter durch entsprechende Einteilungswünsche. Hohes Ansehen der Schiedsrichter bei Bewerbungen in Handwerk, Industrie und Verwaltung als Soft-Skill.

 

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